1. Anbieter / Betreiber
Mietec GmbH
Handelsmarke: RedHat Garage
Chemin du Gors 3, 1786 Sugiez (Bas Vully), Schweiz
UID: CHE-364.036.829
E-Mail: info@redhatgarage.ch · Tel: +41 76 505 00 22
Webseite: https://redhatgarage.ch
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten fĂŒr alle Werkstattleistungen, Reparaturen, Diagnosen sowie digitale Dienstleistungen (Lead-Magnets, Online-Buchungen), die von der Mietec GmbH unter der Marke RedHat Garage erbracht werden. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese AGB in ihrer jeweils gĂŒltigen Fassung.
3. Vertragsabschluss und Auftragserteilung
- Ein Werkstattauftrag kommt zustande mit schriftlicher oder mĂŒndlicher Auftragserteilung durch den Kunden.
- Der Auftraggeber bestĂ€tigt mit Auftragserteilung, EigentĂŒmer des Fahrzeugs zu sein oder eine gĂŒltige Vollmacht des EigentĂŒmers zu besitzen. Er haftet fĂŒr alle Folgen aus einer falschen Angabe.
- Zur Auftragserfassung ist ein lesbares Foto des vollstĂ€ndigen Fahrzeugausweises (CH) oder des entsprechenden Fahrzeugregistrierungsdokuments vorzulegen â vollstĂ€ndig und unverschnitten.
4. Ăbergabeprotokoll â Annahme und Ausgabe
Ein schriftliches Ăbergabeprotokoll (Annahme- und/oder Abgabeprotokoll) wird ausschliesslich auf ausdrĂŒcklichen und rechtzeitigen Wunsch des Kunden erstellt, und zwar:
- bei der Fahrzeugannahme: vor Beginn der Arbeiten, wĂ€hrend der regulĂ€ren Ăffnungszeiten und in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Mietec GmbH;
- bei der Fahrzeugausgabe: bei Abholung wĂ€hrend der regulĂ€ren Ăffnungszeiten und in Anwesenheit eines Mitarbeiters.
Wird kein Annahmeprotokoll verlangt, hat der Kunde bei der Fahrzeugabholung keinerlei Anspruch auf ein Abgabeprotokoll und keinerlei Anspruch auf Geltendmachung von SchÀden am Fahrzeug, die angeblich wÀhrend des Werkstattaufenthalts entstanden sind. Der dokumentierte Fahrzeugzustand vor Werkstattbeginn gilt in diesem Fall als nicht festgestellt; jegliche nachtrÀgliche Schadensforderung des Kunden ist ausgeschlossen.
5. Fahrzeugannahme und -ausgabe ausserhalb der Ăffnungszeiten
Die Mietec GmbH stellt eine SchlĂŒsseldepotbox am Eingang der Werkstatt zur VerfĂŒgung, die eine Fahrzeugabgabe und -abholung rund um die Uhr ermöglicht. FĂŒr die Nutzung der Depotbox gelten folgende Bedingungen, denen der Kunde mit Nutzung der Depotbox ausdrĂŒcklich zustimmt:
- Annahme ausserhalb der Ăffnungszeiten: Mit Deponieren des SchlĂŒssels in der Box erteilt der Kunde den Werkstattauftrag gemĂ€ss diesen AGB. Ein Annahmeprotokoll wird nicht erstellt. Der Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Abgabe gilt als nicht dokumentiert.
- Ausgabe ausserhalb der Ăffnungszeiten: Mit Entnahme des SchlĂŒssels aus der Depotbox gilt das Fahrzeug als ĂŒbergeben. Ein Abgabeprotokoll wird nicht erstellt. AllfĂ€llige Beanstandungen sind innerhalb von 24 Stunden ab SchlĂŒsselentnahme schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) bei der Mietec GmbH einzureichen, andernfalls gelten sie als verwirkt.
- Haftungsausschluss bei fehlenden Protokollen: Bei Fahrzeugannahme oder -ausgabe ohne Protokoll â gleichgĂŒltig ob ausserhalb der Ăffnungszeiten oder weil kein Protokoll verlangt wurde â sind nachtrĂ€gliche Schadensforderungen des Kunden bezĂŒglich Karosserie, Lack, Innenraum oder sonstiger Ă€usserlicher MĂ€ngel ausgeschlossen. Die Beweislast fĂŒr einen wĂ€hrend des Werkstattaufenthalts entstandenen Schaden liegt vollumfĂ€nglich beim Kunden.
6. Fahrzeugzustand bei Annahme â VorschĂ€den
Die Mietec GmbH haftet ausschliesslich fĂŒr SchĂ€den, die nachweislich wĂ€hrend des Werkstattaufenthalts entstanden sind und im Rahmen eines Ăbergabeprotokolls dokumentiert wurden.
- Ohne schriftliches Annahmeprotokoll gelten sÀmtliche vor der Annahme vorhandene SchÀden am Fahrzeug (Lackkratzer, Dellen, Risse, Schmutz, mechanische VorschÀden) als vom Kunden anerkannt und als vor Werkstattbeginn vorhanden.
- Beanstandungen betreffend Karosserie oder Lack nach Fahrzeugabholung sind nur dann zu berĂŒcksichtigen, wenn (a) ein Annahmeprotokoll vorliegt, das den fraglichen Bereich als schadenfrei ausweist, und (b) der Schaden innerhalb von 24 Stunden nach Abholung schriftlich gemeldet wird.
- WĂŒnscht der Kunde ein Annahmeprotokoll fĂŒr ein Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, ist dieser Wunsch bei der Terminvereinbarung anzumelden, sodass ausreichend Zeit fĂŒr die gemeinsame Begehung eingeplant werden kann.
7. Preise und KostenvoranschlÀge
- Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer.
- Erstdiagnose: ab CHF 150.â
- Bei Reparaturen ĂŒber CHF 300.â wird vor AusfĂŒhrung ein schriftlicher Kostenvoranschlag eingeholt.
- Werden im Rahmen der Arbeiten weitere MĂ€ngel festgestellt, informiert die Mietec GmbH den Kunden unverzĂŒglich. Zusatzarbeiten werden nur mit ausdrĂŒcklicher Zustimmung ausgefĂŒhrt.
8. Zahlung
- Zahlung bei Fahrzeugabholung: bar (CHF), Debit-/Kreditkarte (Mastercard, Visa), TWINT oder Online-Zahlung.
- Das Fahrzeug wird erst nach vollstÀndiger Bezahlung der Rechnung herausgegeben.
- Rechnungen per Ăberweisung sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie allfÀllige Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt.
9. ZurĂŒckbehaltungsrecht
Die Mietec GmbH ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollstĂ€ndigen Begleichung aller offenen Forderungen zurĂŒckzubehalten (Retentionsrecht gemĂ€ss Art. 895 ZGB). Dies gilt auch fĂŒr frĂŒhere, noch offene Rechnungen aus vorhergehenden AuftrĂ€gen desselben Kunden. Kosten fĂŒr Aufbewahrung und allfĂ€llige Verwertung gehen zulasten des Kunden.
10. Fahrzeugaufbewahrung nach Fertigstellung
- Nach Fertigstellung wird der Kunde telefonisch oder per SMS/WhatsApp benachrichtigt.
- Nicht abgeholte Fahrzeuge werden ab dem 15. Tag nach Benachrichtigung mit CHF 20.â pro Tag (StandgebĂŒhr) in Rechnung gestellt.
- Bei Nichtabholung innerhalb von 60 Tagen und erfolgloser Kontaktaufnahme behÀlt sich die Mietec GmbH das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden gemÀss Art. 895 ff. ZGB verwerten zu lassen.
11. GewÀhrleistung
- GewÀhrleistung auf Werkstattleistungen: 6 Monate oder 10 000 km (je nachdem, was zuerst eintritt).
- Ersatzteile unterliegen der Herstellergarantie (in der Regel 12â24 Monate).
- Die GewÀhrleistung erlischt, wenn der Kunde trotz gegenteiliger schriftlicher Empfehlung das Fahrzeug weiter betreibt.
12. HaftungsbeschrÀnkung
- Die Mietec GmbH haftet nicht fĂŒr SchĂ€den, die auf verschwiegene VorschĂ€den, Vorarbeiten Dritter oder fehlerhafte Angaben des Kunden zurĂŒckzufĂŒhren sind.
- Die Haftung fĂŒr leichte FahrlĂ€ssigkeit ist im gesetzlich zulĂ€ssigen Rahmen ausgeschlossen.
- FĂŒr im Fahrzeug belassene Wertsachen, Dokumente oder persönliche GegenstĂ€nde ĂŒbernimmt die Mietec GmbH keine Haftung.
13. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemÀss dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) sowie der DSGVO. Details: DatenschutzerklÀrung.
14. Online-Zahlung
FĂŒr Online-Zahlungen nutzt die Mietec GmbH den Zahlungsdienstleister Wallee AG (Schweiz). Es gelten zusĂ€tzlich deren AGB und Datenschutzbestimmungen. Kreditkartendaten werden nicht auf Servern der Mietec GmbH gespeichert.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Als Gerichtsstand wird Kanton Freiburg (FR), Schweiz vereinbart.
16. Ănderungen der AGB
Die Mietec GmbH behÀlt sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu Àndern. Die aktuelle Version ist stets auf redhatgarage.ch/agb abrufbar.